Liebe Mitglieder,
da die Fallzahlen auch weiterhin auf einem niedrigen Stand sind, gelten ab Freitag, den 18.06.2021, neue Lockerungen. Die bisherige Verordnung wird vollständig durch die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ersetzt.
Wie bei den Änderungen zuvor haben die Berliner Sportamtsleiter gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund und dem größten Fachverband, dem Berliner Fußballverband, einheitliche Vorgehensweisen beschlossen, die im Folgenden erläutert werden.
Neuordnung der Testpflicht
Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass entweder ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung) oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate)
vorliegen muss.
Achtung: Für diejenigen, die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getestet werden/wurden, gibt es keine generelle Befreiung mehr von der Testpflicht!
Für das Einsammeln und Prüfen der Tests sind weiterhin die für die Trainingseinheit verantwortlichen, ehrenamtlichen Übungsleiter oder Honorartrainer zuständig.
Für den Sport im Freien gibt es generell keine Pflicht mehr zur Anwesenheitsdokumentation – das Führen einer solchen wird aber weiterhin dringend empfohlen. Sobald Innenräume (z.B. WC) theoretisch betreten werden könnten, muss eine Anwesenheitsdokumentation in jedem Fall geführt werden. Da wir das Clubhaus und seine Einrichtungen geöffnet haben, müssen wir bei unserer Anwesenheitsdokumentation zumindest über die Luca-App verbleiben!
Abgestimmt für unsere Sportabteilung Freizeit & Erholung
Erlaubt sind ab 18.06.
- Trainingsgruppen in beliebiger Größe auch ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle Anwesenden.
Die Umkleidekabinen dürfen nur zum kurzen Umziehen genutzt werden. Die maximale Personenanzahl pro Kabine ist dem Aushang an der jeweiligen Kabinentür zu entnehmen.
Während des Aufenthalts in den Kabinen und in den Sanitärräumen (Duschen und Toiletten) sind die Fenster zu öffnen.
Ab Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.
Abgestimmt für unsere Sportabteilungen Tennis, Faustball, Kinderturnen inkl. Individualsport und Personal Training
Der Sport auf Sportanlagen im Freien ist ab sofort erlaubt für
- Trainingsgruppen beliebiger Größe auch ohne Abstand ohne Testpflicht.
Die Tennistrainer verantworten von nun an eine Trainingsgruppenstärke (Freizeit oder Mannschaften) von 7 Personen inkl. Trainer pro Court.
Die Übungsleiter Faustball und Kinderturnen organisieren deren Trainingsgruppen wie für sie zumutbar.
Faustball-Bundesliga und Verbandsligen sowie Tennis-Verbandsspiele
Wettkämpfe im Freien sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes (DFBL, BTFB, TVBB) stattfinden.
Alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) haben für den Wettkampf eine Testpflicht, die vor dem Betreten der Sportstätte nachzuweisen ist. Neu: Hier gilt die Testpflicht auch für Personen, die bislang im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getestet werden/wurden!
Auch Trainingsspiele und -Freundschaftsspiele mit anderen Vereinen / Trainingsgruppen unterliegen diesen Regeln.
Neu: Zuschauer im Freien
Die folgenden Zahlen beziehen sich auf alle jeweils Anwesenden (Personen), also sowohl auf die Sporttreibenden inklusive Trainer und Betreuer als auch auf die Zuschauer!
Bis zu 250 Personen dürfen ohne Testpflicht anwesend sein, wenn ein Abstand von 1,5 m gewährleistet werden kann. Hierzu müssen den Zuschauern durch den Ausrichter/Gastgeber feste Plätze zugewiesen werden. Die Zuschauer müssen während der Anwesenheit auf der Sportanlage einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie sich nicht auf dem zugewiesenen Plätzen befinden.
Beim Toilettengang ist eine FFP2-Maske erforderlich.
Im Hinblick auf die Deutsche Meisterschaft Faustball im VfK vom 11./12. September gilt Stand heute: Es dürfen maximal 1.000 Personen anwesend sein.
Umkleidekabinen und Duschen
Etwas verschärft seit dem letzten Update: Die Umkleidekabinen und Duschen stehen zur Verfügung unter den beinahe gleichbleibenden Voraussetzungen,
- dass die Anzahl der pro Kabine gemäß Aushang zugelassenen Personen ausnahmslos einzuhalten ist.
- Ab Betreten des Vereinsgebäudes und aller Nebengebäude (Container, Schuppen etc.) muss bis zum Verlassen des jeweiligen Gebäudes eine FFP2-Maske getragen werden (außer während des Duschens).
- Die Fenster müssen geöffnet sein.
- Der Aufenthalt in den Kabinen soll so kurz wie möglich gehalten und nur für das Umkleiden genutzt werden.
- Taktik- und Mannschaftsbesprechungen und ähnliche, längere Aufenthalte in den Kabinen sind nicht gestattet.
Sonstiges
Mitglieder im Individualsport oder in Gruppen ohne Testpflicht nutzen bitte die Luca-App zur Dokumentation ihrer Anwesenheit (Ausloggen beim Verlassen der Anlage nicht vergessen!)
Weiterhin dürfen die hintere Mitgliederterrasse und die Vereinsanlage nicht über die Gastronomie betreten werden.
Zutritt ist nur Vereinsmitgliedern oder Zuschauern bei sportlichen Wettkampfveranstaltungen gestattet!
Die Nutzung der Außen-Vereinsgastronomie ist ohne Testplicht möglich. Beim Toilettengang FFP2-Maske anlegen.
Alle anderen, allgemein Euch bekannt AHA-Regeln gelten auch auf unserer Anlage uneingeschränkt weiter. Bei Symptomen einer möglichen Covid-19-Infektion muss bitte weiterhin auf die Sportausübung und den Besuch der Anlage wie seiner Vereinsgastronomie verzichtet werden.
Erneut hat uns das Sportamt darauf hingewiesen, falls diese Regelungen nicht eingehalten werden, zusammen mit den jeweils zuständigen Fachverbänden entsprechende Sanktionen verhängt werden können.
Passt also bitte weiterhin auf Euch und andere auf wie wir auch darum bitten, dass die verbliebenen Regeln dringend zu befolgen und durchzusetzen sind.
Mit sportlichen Grüßen
Gunnar Hoppe
1. Vorsitzender