Liebe Mitglieder und Mitstreiter,
wir haben mal wieder innerhalb kürzester Zeit folgendes umzusetzen:
Der Berliner Senat hat die 11. Änderung der dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Änderungen treten am Samstag, den 27. November 2021 in Kraft und gelten vorerst bis zum 19. Dezember 2021.
Das Ziel der Verordnung soll weiterhin den beiden Grundgedanken der Pandemiebekämpfung gerecht werden, nämlich dem Schutz des Lebens einerseits und der Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems (zu spät!) andererseits.
Sport in gedeckten Sportanlagen wie in unserer Tennishalle und den Sporthallen für Faustball, Freizeit und Erholung sowie Eltern- und Kindturnen
Die Änderungen betrifft die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, für die ab morgen eine erweiterte 2G-Regelung (2G-Plus) gilt, sowohl für den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Die Sportausübung (nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes) in gedeckten Sportanlagen ist damit nur noch mit einem negativen Testnachweis zusätzlich zum bestehenden Impf- oder Genesenenstatus zulässig. Ausreichend ist ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Testpflicht besteht auch für Trainer, Übungsleiter und Mannschaftsbetreuer, die sich nach dem Vier-Augen-Prinzip testen können (Formular anbei).
Weiterhin benötigen die ihm Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten unter 18-Jährigen keine zusätzlichen Tests. Die Vorlage des Schülerausweises ist als Nachweis ausreichend. Kinder bis 6 Jahren sind von jeglicher Nachweispflicht befreit. Sollte jedoch ein Trainer oder Übungsleiter zum Selbstschutz oder dem Schutz anderer Gruppenteilnehmer auf die Testung bei unter 6jährigen bestehen, ist dies vom Vorstand genehmigt und wird unsererseits sogar empfohlen.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und die dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, müssen jedoch einen gültigen negativen PCR-Testnachweis führen.
Die Möglichkeit, anstelle einer zusätzlichen Testung die Abstandspflicht umzusetzen, ist ausschließlich für Sportartenmöglich, bei denen die Abstände sportartspezifisch ausnahmslos mit Betreten der Umkleiden als auch bei der Sportausübung eingehalten werden können und keinerlei Mischnutzung mit anderen Sportarten stattfinden. Dies betrifft nur eine von uns betriebene Sportdisziplin: Tennis-Einzel! Tennis-Einzel oder Einzel-Training für Erwachsene kann demnach ohne zusätzliche Testung erfolgen. Für Gruppen- und Mannschaftssport gilt definitiv die oben beschriebene Testpflicht! Ausnahme: getestete Schüler oder Kinder bis 6 Jahre.
In Abstimmung aller Berliner Sportämter zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund wurde einheitlich für alle Berliner Sportanlagen geregelt, dass abseits der Sportausübung in den Betriebsräumen, die nicht der Sportausübung dienen, wie insbesondere Umkleideräume einschließlich der sanitären Anlagen, grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.
Sport im Freien
Die Sportausübung unter freiem Himmel ist von den Änderungen nicht betroffen. Allerdings gilt für das Betreten von Funktionsgebäuden (alle Innenräume einschließlich Umkleidekabinen) auf der Sportanlage die 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) und zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine zusätzliche Testpflicht besteht nicht. Die Mindestabstände sollten möglichst eingehalten werden.
Weiteres ist der anhängigen Abstimmung mit unserem Sportamt zu entnehmen. Das Selbsttest-Protokoll für Übungsleitende als Alternative zum amtlichen POC- und PCR-Test ist ebenfalls anhängig.
Dies gilt bereits ab morgen. Bitte informiert alle Übungsleiter und Trainer, Mannschaften, Kursteilnehmer, Tennisschüler, Trainingsgruppen über Eure Chats und übrigen Kanäle.
Weiterhin gilt das Tragen eines Mund-Nasenschutzes außer bei der Sportausübung.
Weiterhin gilt das „Boarding“: mit Ausnahme der Verantwortlichen kein Zutritt in die gedeckte Sportanlage, bis alle Nachweise und Check-In über die Luca-App durch einen Corona-Beauftragten abgeschlossen wurde!
Hoffen wir, dass wir damit nicht nur erneut ein Zeichen zur Virus-Eindämmung setzen können sondern auch aktiv ein Beitrag für die Aufrechterhaltung des Sports leisten.
Bleibt gesund, umsichtig und vernünftig. Bedenkt bitte auch, dass derzeit Sportverletzungen keine Priorität bei der Notfallrettung/-versorgung besitzen. Die Besorgung von Krankenhäusern oder Betten für Personen mit Kreislaufzusammenbrüchen oder Herzinfarkten ist für die Notärzte und somit für die betroffenen Sportler ein „großes Problem“!
Herzliche Grüße
Euer
Gunnar Hoppe