- mit verschärften Kontaktbeschränkungen bedeutet für uns weiterhin Sportverbot in allen Hallen mindestens bis 22. Dezember
Liebe Mitglieder,
die zweite Welle wurde nicht gebrochen aber verlangsamt, doch die noch immer hohen, sich seitwärts bewegenden Infektionszahlen lassen die Intensivstationen und das Krankenhauspersonal an die Grenzen der Belastbarkeit kommen. Was bereits während der ersten Welle in Italien, Spanien, in den USA und England zu beobachten war, darf diesmal in Berlin bitte nicht passieren: wenn sich zunehmend das Ärzte- und Pflegepersonal berufsbedingt ansteckt, nutzen die noch vorhandenen Betten gar nichts! Es gilt die Maxime, dass alle Intensivpflichtigen behandelt werden müssen.
der VfK 1901 Berlin e.V. hatte bereits zum 02.11.2020 jeglichen Hallensport ausgesetzt. Dieser Entscheidung lag nicht nur eigenverantwortliches Handeln pro Gesundheit für unsere Mitglieder, Übungsleiter und all unserer Kontakte, sondern auch eine Verbotsanalyse auf Grundlage des Beschlusses zum Lockdown durch Bund, Länder und Berliner Verordnung zugrunde.
Kurz darauf erreichte uns auch das schriftliche Verbot für den Tennishallenbetrieb aus dem Bezirksamt, welches jedoch kurz darauf in Ausblick auf eine bald kommende Präzisierung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung wieder kassiert wurde. Diese mittlerweile 11. Verordnung ist seit heute veröffentlicht, bietet bezogen auf unser Sportangebot keine neuen Erkenntnisse und untersagt - mit Ausnahmen, die den VfK nicht betreffen - die Schließung der Sporthallen spätestens zum 07.11.2020.
Unter neuen Gegebenheiten und unter Beachtung der Coronaverordnung gingen unsere sechs gemeldeten Mannschaften Mitte Juni an den Start. Auch wenn die Situation für alle Akteure neu und ungewohnt war, waren alle motiviert ihre Trainingsleistungen abzurufen und ihr Bestes zu geben.
Dieser Bericht ist eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse unserer Mannschaften in der Sommer-Verbandsspielsaison 2020.
in Ergänzung zum vorstehenden Corona-Update wurde nunmehr auch von den zuständigen Behörden am 02.11.2020 klargestellt, dass die Vereine im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die eine temporäre oder feste Tennishalle nutzen, von den aktuellen Einschränkungen betroffen sind.
ALLE Hallen sind bis zum 30.11.2020 geschlossen zu halten.
Dies deckt sich mit unserer Sichtweise, so dass wir die bereits vorsorglich veröffentlichen Verhaltensregeln hierdurch bestätigen und präzisieren können.
Für uns innerhalb der Grenzen des VfK gilt zunächst bis einschließlich 30.11.2020 folgendes:
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