Mitgliedsbeitrag
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Wichtige Mitteilung zum 2. Beitragseinzug 2020
ERSTER HALBJAHRESBEITRAG FÜR DAS KALENDERJAHR 2019
Wichtige Mitteilung zum Beitragseinzug!
2. Beitragseinzug für das Kalenderjahr 2020
Liebe Mitglieder,
ab 01.10.2020, werden wir den Jahresbeitrag oder die zweite Rate der Halbjahresbeiträge über das Lastschriftverfahren einziehen oder in Rechnung stellen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben oder nicht überwiesen haben, müssen bis zum 23. September 2020 auf das Konto:
Verein für Körperkultur e.V. IBAN: DE13100708480037143500, BIC: DEUTDEDB110 ihren Beitrag eingezahlt haben. Sollten Sie die Einzugsermächtigung noch nicht erteilt haben, können Sie das Formular bei der Geschäftsstelle des VFK 1901 e.V. anfordern oder auch von unserer Internetseite laden. Wir bitten dringend, diese Ermächtigung zu erteilen; der Verwaltungsaufwand reduziert sich erheblich!!
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Wichtige Mitteilung zum Beitragseinzug 2018
ERSTER HALBJAHRESBEITRAG FÜR DAS KALENDERJAHR 2018
Liebe Mitglieder,
ab April 2018 wird die erste Rate der Halbjahresbeiträge und Jahresbeitrag über das Lastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen bis zum 31.03.2018 auf das Konto
Verein für Körperkultur e.V. IBAN: DE13100708480037143500, BIC: DEUTDEDB110
Ihren Beitrag eingezahlt haben. Sollten Sie die Einzugsermächtigung noch nicht erteilt haben, können Sie das Formular bei der Geschäftsstelle des VFK 1901 e.V. anfordern oder auch von unserer Internetseite laden. Wir bitten dringend, diese Ermächtigung zu erteilen; der Verwaltungsaufwand reduziert sich erheblich!!
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Wichtige Mitteilung zum Beitragseinzug 2018
ZWEITER HALBJAHRESBEITRAG FÜR DAS KALENDERJAHR 2018
Liebe Mitglieder,
ab August 2018 wird die erste Rate der Halbjahresbeiträge und Jahresbeitrag über das Lastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen bis zum 31.07.2018 auf das Konto
Verein für Körperkultur e.V. IBAN: DE13100708480037143500, BIC: DEUTDEDB110
Ihren Beitrag eingezahlt haben. Sollten Sie die Einzugsermächtigung noch nicht erteilt haben, können Sie das Formular bei der Geschäftsstelle des VFK 1901 e.V. anfordern oder auch von unserer Internetseite laden. Wir bitten dringend, diese Ermächtigung zu erteilen; der Verwaltungsaufwand reduziert sich erheblich!!
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Wichtige Mitteilung zum Beitragseinzug 2019
ERSTER HALBJAHRESBEITRAG FÜR DAS KALENDERJAHR 2019
Liebe Mitglieder,
am 01.04.2019, werden wir den Jahresbeitrag oder die erste Rate der Halbjahresbeiträge und noch offene Jahresbeiträge aus 2018 über das Lastschriftverfahren einziehen oder in Rechnung stellen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben oder nicht überwiesen haben, müssen bis zum 31.März 2019 auf das Konto:
Verein für Körperkultur e.V. IBAN: DE13100708480037143500, BIC: DEUTDEDB110 ihren Beitrag eingezahlt haben. Sollten Sie die Einzugsermächtigung noch nicht erteilt haben, können Sie das Formular bei der Geschäftsstelle des VFK 1901 e.V. anfordern oder auch von unserer Internetseite laden. Wir bitten dringend, diese Ermächtigung zu erteilen; der Verwaltungsaufwand reduziert sich erheblich!!
Dazu noch einige Hinweise:
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Wichtige Mitteilung zum Beitragseinzug 2020
ERSTER HALBJAHRESBEITRAG FÜR DAS KALENDERJAHR 2019
Wichtige Mitteilung zum Beitragseinzug!
Beitragseinzug für das Kalenderjahr 2020
Liebe Mitglieder,
ab 31.03.2020, werden wir den Jahresbeitrag oder die erste Rate der Halbjahresbeiträge und noch offene Jahresbeiträge aus 2019 über das Lastschriftverfahren einziehen oder in Rechnung stellen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben oder nicht überwiesen haben, müssen bis zum 30.März 2020 auf das Konto:
Verein für Körperkultur e.V. IBAN: DE13100708480037143500, BIC: DEUTDEDB110 ihren Beitrag eingezahlt haben. Sollten Sie die Einzugsermächtigung noch nicht erteilt haben, können Sie das Formular bei der Geschäftsstelle des VFK 1901 e.V. anfordern oder auch von unserer Internetseite laden. Wir bitten dringend, diese Ermächtigung zu erteilen; der Verwaltungsaufwand reduziert sich erheblich!!
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Wichtige Mitteilung zum Beitragseinzug 2022
Liebe Mitglieder,
ab08.04.2022,werden wir den Jahresbeitrag oder die ersteRate der HalbjahresbeiträgeundnochoffeneJahresbeiträge aus 2021über das Lastschriftverfahren einziehen oder in Rechnung stellen.Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt habenoder nicht überwiesen haben, müssen biszum08.April2022auf das Konto:
Verein für Körperkultur e.V.IBAN: DE13100708480037143500,
BIC: DEUTDEDB110
ihren Beitrageingezahlt haben. Sollten Sie die Einzugsermächtigung noch nicht erteilt haben, können Sie dasFormular bei der Geschäftsstelle des VFK 1901 e.V. anfordern oder auch von unserer Internetseiteladen. Wir bitten dringend, diese Ermächtigung zu erteilen; der Verwaltungsaufwand reduziert sicherheblich!!