- Gunnar Hoppe
Liebe Mitglieder,
in meinem letzten Update vom 19. April hatte ich den Verdacht bereits geäußert: Der Senat von Berlin hat zur Verordnung der Corona-Virus-Eindämmung Änderungen beschlossen. Ob nun sinnvoll oder kontraproduktiv, wären ab dem 23. April grundsätzlich Sonderregelungen für das Tennisspielen und den Individualsport auf Sportanlagen zumindest in eingeschränkter Form bei uns auf der Anlage wieder möglich gewesen. Wir haben das Treiben anderenorts jedoch erst einmal beobachten müssen.
Auch hätten unsere Faustball-Bundesligisten eine Sonderregelung für Ihr Training beantragen können, doch sehen die Faustballer aus vernünftigen Gründen davon ab.
Natürlich wäre es schön, auch die VfKler wieder an die frische Luft zu bringen! ABER, wir müssen nun den Spagat zwischen Theorie und Praxis unter der strikten Beachtung der Gesundheit vollziehen. Hier wird den Vereinen eine gehörige Portion Verantwortung aufgebürdet! Demnach wird auch jedes Mitglied dazu verpflichtet werden, den Regelungen ohne Kompromiss nachzukommen.