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Corona-Update – Zaghafte Öffnungen und Hallenkosten

Abendstimmung im VfK 1901

Liebe Mitglieder,

dass wir die Entscheidung zum vorzeitigen Tennishallenabbau noch vor der Ministerpräsidenten-Konferenz (MK) mit der Kanzlerin vom 03. März getroffen haben, war wohl vorausschauend richtig.

Zwar gibt es nun erste Öffnungen für den Sport in Berlin, doch bezogen auf die Sportoase VfK ändert sich in der Momentaufnahme nicht viel. Dennoch begrüßen wir den Beschluss des Senats als einen Schritt in die richtige Richtung.

 

Sport für Kinder und Jugendliche in Gruppen zu ermöglichen, geht seit dem 08. März theoretisch in Erfüllung. Kaum nachvollziehbar bleibt für uns jedoch, warum der Senat sich nicht dem Beschluss der MK angeschlossen hat und die Altersgrenze für Kinder nun bei 12 anstatt bei 14 Jahren zieht. Berlin bleibt damit hinter dem Bund-Länder-Gipfel zurück und ist damit das einzige Bundesland, in dem die Altersgrenze bei 12 Jahren liegt. Eine mögliche Parallele lässt sich zur Schulöffnung ziehen. Denkbar, dass die Altersgrenze angehoben wird, sobald die Schulen auch für die Klassen sieben aufwärts öffnen.

Sport im Freien ist mit bis zu fünf Personen kontaktfrei aus bis zu zwei Haushalten bis auf weiteres erlaubt. Da könnten wir in Sachen Tennis und Faustball etwas draus basteln. Der Individualsport nach unseren Regeln vom 06.11.2020 kann daran angepasst werden.

Im Freien könnten seit dem 8. März darüber hinaus Gruppen mit 20 Kindern bis 12 Jahren und einer Aufsichtsperson Sport treiben. Die genauen Regelungen hinsichtlich der Aufteilung von Gruppen obliegen den Vereinen. Wir werden noch beraten, ob wir uns die Umsetzung vielleicht in kleineren Gruppen beim Kinderturnen zutrauen und personell durchführen können. Noch sprechen die Temperaturen und die noch immer früh einsetzende Dunkelheit dagegen, aber wir werden kurzfristig reagieren! Perspektive: vielleicht in der letzten Märzwoche starten und eventuell auch die Osterferien für einen Trainingsbetrieb nutzen – vielleicht dann auch schon mit den Älteren, die dann regelmäßig in der Schule getestet werden. Auch unsere Übungsleiter werden Schnellselbsttestungen vor den Trainings durchführen müssen.

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist nach wie vor nicht gestattet.

Weiterhin ist die körperliche Gesundheit für unsere Mitglieder und deren Übungsleiter von entscheidender Bedeutung! Daher werden wir die geltenden AHA-Regeln bewusst im Hygienekonzept beibehalten. Dazu gehört auch, dass Gruppenbildungen und Ansammlungen von Eltern, Aktiven und Zuschauern rund um unsere Sportplätze unbedingt vermieden werden müssen. Und dazu gehört auch der bestimmt längst überfällige Schwatz.

Die Rückzahlungsaktion aus der nicht verbrauchten Tennishallenmiete 2020/21 bestehend aus Übertragung auf 2021/22, Spende und/oder Rücküberweisung hat begonnen.

Unser Tennis-Abteilungsvorsitzende Axel Klie hat zwischenzeitlich über den E-Mail-Verteiler die Vorstands-Ankündigung aus dem vorangegangenen Corona-Update umgesetzt. Noch haben allerdings nicht alle Abonnenten ihre Wünsche über die erforderlich Excel-Tabelle (anzufordern über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an uns herangetragen.

Das ist auch verständlich, da nicht alle Abonnenten im Verteiler sind oder sein möchten. Daher folgt über dieses Formal der nochmalige Aufruf.

Mit der E-Mail wurde angekündigt, dass wir die Halle am 15. und 16. März bei passender Witterungs- und Infektionslage abbauen, um einen frühzeitigen Start in die Sommerssaison zu ermöglichen. Wann die ersten Bälle konkret wieder geschlagen werden können hängt davon ab, wie schnell die Platzaufbereitung vonstattengeht. Die Voraussetzungen sind allerdings gut, denn unser Platzwart Achim hat die spielfreie Zeit genutzt und die Hallenplätze in Schuss gehalten. Hoffen wir, dass uns die Pandemie keinen Strich durch unser Vorhaben macht.

Welche Optionen zur Hallenkostenkompensation, die wir a) als gemeinnützige Organisation anbieten dürfen und b) für unsere Mitglieder interessant sein dürften, haben wir uns gemacht?

Option 1: den Rückerstattungsbetrag 2020/21 (Abo-Preis abzüglich genutzter Stunden) für die kommende Hallensaison 2021/22 stehen lassen. Ihr bucht damit dann verbindlich den zeitgleichen Slot für die Hallensaison 2021/22. Vorteil: Es handelt sich dann um ein ermäßigtes Hallen-Abo, das zudem auch im Fall von Hallenpreisanpassungen Bestand hat, weil wir Euch damit die noch möglich gewesene Hallennutzung im Oktober 2020 unberechnet lassen. Diese Lösung verursacht für uns die geringste Arbeit.

Option 2: den Rückerstattungsbetrag ganz (=2a der Exceltabelle) oder einen Anteil davon (=2b der Excel-Tabelle) wahlweise unter dem Verwendungszweck a) Tennisbetrieb oder b) Jugendarbeit oder c) Vereinsanlage spenden. Wer nur einen Teilbetrag spenden möchte oder kann, bekommt den Restbetrag natürlich überwiesen.

Option 3: den Rückerstattungsbetrag in vollem Umfang zur eigenen Verwendung auf Euer Konto (IBAN) anfordern.

Wichtig bei Option 1: Wenn Ihr nicht allein trainiert oder spielt, dann muss sich die Trainings- oder Freizeitgruppe untereinander abstimmen, ob das gemeinsame Abo auch in der Wintersaison 2021/22 gebucht werden soll.

Grundvoraussetzung für die Kompensation: Tabelle ausfüllen! Damit die Beträge für Hallensaison 2021/22 genutzt werden können, die Erstattungen geleistet oder Spenden getätigt werden können, ist es notwendig, die Excel-Tabelle vollständig auszufüllen. Ohne diese kann unser Büroleiter Jascha, unterstütz durch Axel Ritter weder prüfen noch schnell in Eurem Sinne verfahren.

Wenn Ihr mehrere Abo-Zeiten vereinbart hattet und mit Abo 1 anders verfahren wollt als mit Abo 2, 3, 4, macht das bitte in der Tabelle kenntlich, indem Ihr für jedes Abo eine eigene Zeile nutzt.

Wir halten Euch auf dem Laufenden und schaut regelmäßig auf Eure VfK-Internetseite!

Passt weiterhin alle gut auf Euch und andere auf.

Gunnar Hoppe

Vorsitzender

 

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