Liebe Mitglieder,
die neuen Beschlüsse des Senats vom 23.06.2020 zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zwingt uns erneut zur Anpassung unserer Schutzmaßnahmen für die Mitglieder des VfK und seiner Einrichtungen.
Einher geht dies erneut mit der Überprüfung des für uns personell Umsetzbaren und dem besorgten Blick auf das allgemein nachlassende, eigenverantwortliche Handeln unserer Mitmenschen anderenorts.
Auch wenn die Überschrift die neue Systematik der Senats-Verordnung beschreibt (bisher wurde aufgelistet, was unter welchen Bedingungen erlaubt ist – ab sofort wird aufgeführt, was nicht erlaubt ist), bleibt die „neue Normalität“ in den Grundsätzen* erhalten und auch wir wollen vorsichtig bleiben und definieren lieber unsere Bedingungen! Die Headline ist also kein Aufruf zur unkontrollierten „Stürmung“ des Vereinsgeländes!
Im Raum Gütersloh ist es passiert: Ein zweiter, aktuell, verlängerter Lockdown. Wegen der mehr als 1.500 Corona-infizierten Mitarbeiter im Fleischverarbeitungsbetrieb Tönnies wurden jetzt Bars, Kinos und auch manche Sportstätten wieder geschlossen, in Restaurants und Vereinsgaststätten dürfen wieder nur zwei Personen oder eine Familie an einem Tisch zusammensitzen. Ein ungesunder und teurer Rückschritt. Es zeigt, wie fragil die aktuelle Lage noch immer ist.
Bitte beherzigt den Aufruf, verantwortungsvoll mit wiedergewonnen Freiheiten umzugehen und die Hygieneschutzregeln einzuhalten. Einen zweiten Lockdown für unseren Bereich und anderswo kann niemand wollen!
Was ist neu? Die Vereine sind nunmehr verpflichtet, Schutz- und Hygienekonzepte für ihren Bereich festzulegen sowie Anwesenheitsdokumentationen vorzunehmen, damit das Gesundheitsamt im Falle einer Infizierung mögliche Kontaktpersonen schnell ansprechen kann. Unsere Abteilungen Faustball, Prellball, Freizeit & Erholung und unsere Gastronomie beherzigen die Dokumentation bereits in täglicher Routine. Tennis- und Speckbrettmitglieder müssen das ab sofort auch tun. Beim Hygienekonzept sind die einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung und die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden zu berücksichtigen. Die Anwesenheitsdokumentation nutzen wir und die Gastronomie ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung.
Daher gilt ab sofort bis zum Auslauf der Senats-Verordnung oder ein nachfolgendes Corona-Update folgendes VfK-Schutz- und Hygienekonzept für alle Sportler:
Desinfizieren, Anwesenheit dokumentieren, Abstand halten
Beim Eintritt auf das Gelände als erstes nach wie vor am Hygienepoint die Hände desinfizieren und sich als zweites in die Anwesenheitsliste mit voraussichtlicher Anwesenheitszeit, Vor- und Nachname und Telefonnummer und E-Mailadresse einzutragen. Bei Familien oder einem Haushalt genügt die Nennung eines Ansprechpartners mit Angabe der Personenzahl. Beim Besuch der Gastronomie muss die Anwesenheitsdokumentation zusätzlich erfolgen.
*) Grundsätzlich gilt weiterhin: mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten, Husten- und Niesetikette beachten, keine Körperberührungen, Mund-Nasenschutz bei weiteren, anwesenden Personen in den Vereinsgebäuden tragen, bei Infektionsanzeichen ist der Besuch der Sportanlage und Gastronomie verboten, Mitglieder unter 14 Jahren dürfen alleine keinen Sport treiben oder sich ohne Aufsicht auf der Anlage und im Gastronomiebereich aufhalten, Tennis- und Speckbrettspielen ist ohne vorherige Platzreservierung bei Axel Ritter (0163 / 666 38 88) nicht möglich, die Sitzflächen auf den Terrassen bleiben, mit Ausnahme der Sportschuhwechselzone auf der hinteren Terrasse, währen der Gastronomie-Schließzeiten gesperrt (Achtung, es gelten Ferien-Öffnungszeiten)!
Darüber hinaus ist das An- und Umkleiden in der Herrenkabine für maximal 4 Personen gleichzeitig nur bei geöffnetem Fenster unter Einhaltung der Abstandsregelung und Maskenpflicht erlaubt. Das Duschen ist nur bei geöffnetem Fenster für maximal 2 Personen gleichzeitig unter Einhaltung der Abstandsregelung gestattet. Insgesamt sind nicht mehr als 4 Herren gleichzeitig im Umkleide- und Duschtrakt zulässig.
Das An- und Umkleiden in der Damenkabine ist für maximal 6 Personen gleichzeitig nur bei geöffnetem Fenster unter Einhaltung der Abstandsregelung und Maskenpflicht erlaubt. Das Duschen ist nur bei geöffnetem Fenster für maximal 1 Person gestattet. Insgesamt sind nicht mehr als 6 Damen gleichzeitig im Umkleide- und Duschtrakt zulässig.
Hier vertrauen wir ebenfalls auf eine hohe Eigenverantwortung der Mitglieder. Sorgt während Eurer Anwesenheit für optimal Durchlüftung. Aber auch für die einbruchsichere Schließung der Gebäudeöffnungen nach dem Verlassen der Umkleidekabinen und Duschen.
Sport darf nur kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen.
Der Wettkampfbetrieb (Tennisverbandsspiele und Faustballbundesliga) ist zulässig, da dieser im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung genehmigt wurde.
Bei Fragen wendet Euch an
Vielen, vielen Dank, dass bislang alles weitestgehend vernünftig und mit verantwortlichem Augenmaß funktioniert hat.
Bleibt sportlich, achtsam und gesund
Gunnar Hoppe
Vorsitzender