Verein

Corona-Update – Verordnung für den Sport auf unserer Anlage

VfK Geschlossen

Liebe Mitglieder,

in meinem letzten Update vom 19. April hatte ich den Verdacht bereits geäußert: Der Senat von Berlin hat zur Verordnung der Corona-Virus-Eindämmung Änderungen beschlossen. Ob nun sinnvoll oder kontraproduktiv, wären ab dem 23. April grundsätzlich Sonderregelungen für das Tennisspielen und den Individualsport auf Sportanlagen zumindest in eingeschränkter Form bei uns auf der Anlage wieder möglich gewesen. Wir haben das Treiben anderenorts jedoch erst einmal beobachten müssen.

Auch hätten unsere Faustball-Bundesligisten eine Sonderregelung für Ihr Training beantragen können, doch sehen die Faustballer aus vernünftigen Gründen davon ab.

Natürlich wäre es schön, auch die VfKler wieder an die frische Luft zu bringen! ABER, wir müssen nun den Spagat zwischen Theorie und Praxis unter der strikten Beachtung der Gesundheit vollziehen. Hier wird den Vereinen eine gehörige Portion Verantwortung aufgebürdet! Demnach wird auch jedes Mitglied dazu verpflichtet werden, den Regelungen ohne Kompromiss nachzukommen.

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Wir haben unsere Regeln auf die Verhaltensvorgaben und auf die Besonderheiten des VfK abgestimmt!

Zu den allgemeingültigen Vorgaben zählt beispielsweise auf jeden Fall weiterhin: Jede Person ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten (ausgenommen Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner oder Angehörige des eigenen Haushalts).

Es ist davon auszugehen, dass die Behörden auf die Einhaltung der Vorgaben achten werden und dass für den Fall der Zuwiderhandlung mit Bußgeldern und im schlimmsten Fall mit einer erneuten Schließung der Anlage gerechnet werden muss. Bereits jetzt mussten Sportvereine in Brandenburg und Berlin auf Anordnung wieder schließen – und diese bleiben dann auch zu!

Aus leider aktuellem Anlass: Die Duschanlagen im VfK sind dafür geschaffen, dass sich unsere Mitglieder und Gastmannschaften nach dem Sport eine säubernde und erfrischende Dusche gönnen können. Als Ersatz für die häusliche Dusche ist unser aller Wasser – es sei denn, die Dusche Zuhause sei vorübergehend mal defekt oder im Umbau – nicht zu missbrauchen – schon gar nicht für Privat-Duschen in Corona-Zeiten! Bitte seht also von der Öffnung des Clubhauses mit Eurem Mitgliederschlüssel ab!

Denn Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben behördlich geschlossen! Lediglich die WCs im Foyer sind voraussichtlich ab dem 08. Mai in der Zeit von 09 Uhr bis bis19 Uhr geöffnet und werden durch regelmäßig desinfiziert.

Die Gastronomie darf weiterhin nur mit dem Take-Away-Service für zu Hause in Anspruch genommen werden. Macht nach dem Sportprogramm bitte davon Gebrauch. Gebt die Bestellung und den Abholzeitpunkt rechtzeitig bekannt oder telefonisch durch. Die Speisen und Getränke dürfen nicht auf oder in der Nähe unserer Anlage verspeist oder getrunken werden! Das neue Speiseangebot findet Ihr anbei.

Sonderregelungen für den Tennis- und Speckbrett- sowie Individualsport (für unsere Faustball- und Freizeitsportler)

1. Der Individualsport wird ab sofort

und der Tennisspielbetrieb voraussichtlich* zum 08. Mai 2020,

jeweils täglich von 09 Uhr bis 19 Uhr unter

  1. geordneten,
  2. strengen Hygiene- und
  3. Abstandsregeln

beginnen, *sofern dann nicht aktualisierte Verordnungen gelten und die Fremdfirmen die beauftragten Arbeiten ausgeführt haben.

2. Das Betreten des Vereinsgeländes bei Infektionsanzeichen (Husten, Fieber etc.) ist strengstens untersagt.

3. Das Vereinsgelände darf zum Tennisspielen zu den o.g. Öffnungszeiten nach vorheriger Platzreservierung bei Axel Ritter (0163 / 666 38 88) betreten werden. Der Rasentennisplatz kann werktags erst ab 16 Uhr reserviert werden, falls es zu keinen Überschneidungen mit den Hortbetrieben und deren Notbetreuung kommt.

Das Vereinsgelände darf auch für den Individualsport (eine einzelne Person oder eine Familie, oder Personen eines Haushaltes) betreten werden. Der Rasensportplatz steht dem VfK in der Regel werktags ab 16 Uhr zur Verfügung, falls es zu keinen Überschneidungen mit den Hortbetrieben und deren Notbetreuung kommt. An den Wochenenden öffnen wir dann auch von 09 Uhr bis 19 Uhr. Abstand zwischen den Einzelsportlern oder Sportfamilien: mindestens 15 Meter!

4. Ein Verweilen auf der Anlage außer zu Sportausübung ist nicht gestattet. Clubhaus, Terrassen und Grünflächen (Ausnahme Individualsport) sind tabu.

5. Wir bitte darum, die Toiletten nur im Ausnahmefall zu benutzen. Ein Gerät zum Desinfizieren der Hände vor und nach dem Toilettengang befindet sich zwischen der Damen- und Herrentoilette im Foyer. Das Foyer darf nur für den notwenigen Toilettengang und und/oder zur Handdesinfektion von einer Person betreten werden! Ein Elternteil darf ein Kind begleiten.

6. Die bereits veröffentlichten Hygieneregeln (Husten- und Niesetikette etc.) sind unbedingt einzuhalten.

7. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist ebenfalls einzuhalten (kein Begrüßen, Handshakes, etc.). Wir wissen, das wird uns schwerfallen, da wir uns alle lange nicht mehr gesehen haben.

8. Mitgliedern, die einer Risikogruppe angehören, wird zum Eigenschutz empfohlen, von einem Besuch der Anlage Abstand zu nehmen.

9. Kinder, die von ihren Angehörigen (, die keine Mitglieder sind) zum Tennis-Einzeltraining gebracht werden, müssen vom jeweiligen Trainer am Haupteingang in Empfang genommen und nach dem Training dort auch wieder in die Obhut der Angehörigen übergeben werden. Es ist von den Trainern zu organisieren, dass keine Gruppenbildung an den Ein- und Ausgängen erfolgt.

10. Mitglieder unter 14 Jahren dürfen ansonsten nur mit ihren Eltern oder älteren Geschwistern Sport treiben.

11. Während der Gültigkeit der Verordnung gibt es beim Tennis keine „Spontanzeiten“ und das geplante Online-Buchungssystem kann auch deshalb noch nicht zur Anwendung kommen.

12. Tennis darf nur Einzel (Dauer 1 Stunde) gespielt werden. Als einzige Ausnahme ist nur ein Doppel/Mixed aus Familienmitgliedern eines Haushalts (Dauer 1,5 Stunden) gestattet. Axel Ritter ist gesondert darauf hinzuweisen, wenn eine solche Familien-Platzbuchung erfolgt.

13. Tennis-Trainingsbetrieb kann nur als Einzeltraining (max. ein Spieler und ein Trainer, (Dauer maximal 1 Stunde) stattfinden.

14. Distanz ist immer auch beim Seitenwechsel und in einer Spielpause einzuhalten.

15. Die Übertragung von Viren über den Tennisball ist nicht auszuschließen! Der Ball ist absolut frei von Kontamination zu halten (Schweiß und Tröpfchen etc.). Hände und Ball dürfen das Gesicht nicht berühren! Es wird daher empfohlen, dass alle Spieler eigens markierte Bälle mitbringen, um somit die Berührung fremder Bälle zu vermeiden, indem nur die eigenen ins Spiel gebracht werden. Im Trainingsbetrieb dürfen nur die Trainer die Trainerbälle einspielen. Das Aufsammeln der Trainerbälle geschieht ausschließlich durch die Trainer. Übungen, wie beispielsweise das Aufschlagtraining, bei denen Trainerbälle in die Hand genommen werden müssten, sind derzeit nicht möglich.

Auch ein Faustball ist ein potenzieller Virenträger und gehört vor und nach dem Training desinfiziert. Hände und Ball dürfen das Gesicht nicht berühren! Beim Individualtraining darf jeder seinen eigenen Ball für Einzelübungen benutzen. Das Zuspielen von Bällen ist nur unter Familien- und Haushaltsangehörigen erlaubt! Die Benutzung etwa der Medizinbälle ist untersagt. Die Herausnahme der Laufleiter oder Hürden darf der Einzelne mit eigenen Einweghandschuhen aus dem Geräteraum für die alleinige Benutzung entnehmen und wieder dorthin verstauen. Die Handschuhe sind bitte erst Zuhause zu entsorgen!

16. Wir empfehlen, für das Abziehen und Sprengen des Tennisplatzes ebenfalls selbst mitgebrachte Handschuhe zu verwenden. Die Handschuhe sind bitte erst Zuhause zu entsorgen!

17. Sitzbänke auf der gesamten Anlage dürfen mit einem eigenen, untergelegten Handtuch zum Ausruhen benutzt werden.

18. Wir haben Axel Ritter damit beauftragt, für eine gerechte Auslastung der Tennis-Plätze zu sorgen. Bitte habt daher Verständnis, dass nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können, da wir von der Spielbereitschaft von rund 250 Tennis- und Speckbrettspielern ausgehen müssen.

19. Bei Zuwiderhandlungen werden behördlich verhängte Bußgelder, nach zuvor durch den Vorstand erfolgter Prüfung, an die Verursacher mit der Aufforderung zur Zahlung weitergereicht. Der VfK 1901 Berlin e.V. tritt bei berechtigten Bußgeldern nicht in Vorleistung.

Abschließend wiederhole ich meine Bitte, diese Regeln strikt zu befolgen, damit wir keine Rückschläge, weder gesundheitlich noch für den künftigen Vereinsbetrieb, erleiden. Diese Regeln bedürfen keiner eigenen Auslegung. Im Zweifel oder bei einer augenscheinlich zu hohen Personendichte, verlasst die Anlage bitte.

Bei Fragen wendet Euch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Axel Ritter, der zumeist als Tennis-Ansprechpartner unter Wahrung des Abstandes zugegen sein dürfte.

Vielen Dank an Euch alle und genießt die VfK-Luft endlich aber auch in Maßen.

Gunnar Hoppe

Vorsitzender

 

 

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