ERSTER HALBJAHRESBEITRAG FÜR DAS KALENDERJAHR 2018
Liebe Mitglieder,
ab April 2018 wird die erste Rate der Halbjahresbeiträge und Jahresbeitrag über das Lastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen bis zum 31.03.2018 auf das Konto
Verein für Körperkultur e.V. IBAN: DE13100708480037143500, BIC: DEUTDEDB110
Ihren Beitrag eingezahlt haben. Sollten Sie die Einzugsermächtigung noch nicht erteilt haben, können Sie das Formular bei der Geschäftsstelle des VFK 1901 e.V. anfordern oder auch von unserer Internetseite laden. Wir bitten dringend, diese Ermächtigung zu erteilen; der Verwaltungsaufwand reduziert sich erheblich!!
Dazu noch einige Hinweise:
Für in 2018 neu hinzu gekommene Mitglieder wird der Beitrag ab dem Monat des Beitritts berechnet. Dadurch kommt es teilweise zu "krummen" Beträgen. Nach dem 31.03.2018 eingegangene Kündigungen werden zum 30.06.2018 wirksam. Somit ist noch ein Beitrag für 6 Monate zu entrichten.
Allein die Tatsache, dass das Vereinsangebot des VfK 1901 e.V. nicht mehr genutzt wird, berechtigt noch nicht zum Beitragswiderspruch. Wir benötigen satzungsgemäß eine schriftliche Kündigung bei dem geschäftsführenden Vorstand oder bei der Vereinsgeschäftsstelle. Kündigungen per E-Mail werden akzeptiert. Nähere Infos zur Satzung erhalten sie auf unserer Homepage: www.vfk1901.de
Mit der Bitte um Verständnis:
Jede Rücklastschrift kostet 5,11 EUR Gebühren. Das sollten wir möglichst vermeiden. Vereinsmitglieder, die ihre Bankverbindung wechseln, teilen mir diese bitte mit. Wir arbeiten ehrenamtlich und nicht fehlerlos. Wer (z.B. aufgrund einer Kündigung oder einer fraglichen Beitragshöhe) dem Beitragseinzug widersprechen möchte, möge sich bitte vor Rückgabe der Lastschrift per Mail an mich wenden:
Eine mangels Deckung nicht eingelöste Lastschrift sollte sobald möglich inkl. 5,11 EUR Gebühren überwiesen werden.
Sportliche Grüße
Sascha Zaebe
Kassenwart